Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) Heimgesetz (HeimG) Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
16 Heimgesetze der einzelnen Bundesländer und Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV)
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige
Zuletzt geändert durch Art. 5 VO zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änd. anderer VOen vom 25.eleven.2003 (BGBl. I S. 2346)
Die Heimmindestbauverordnung gilt wie bisher auf Bundesebene. In einigen Anforderungen, wie z.B. dem Sanitärbereich entspricht die HeimMindBauV längst nicht mehr den Ansprüchen der Bewohner. Eine Änderung in Länderrecht ist angestrebt. Differenzen zwischen den Bestimmungen in den Heimgesetzen der einzelnen Bundesländer und den Bestimmungen in der Heimmindestbauverordnung auf Bundesebene sind zu beachten.
Die neuen Bestimmungen in den Heimgesetzen müssen bei Planungen unbedingt beachtet werden.
Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) Länderheimgesetze - Heimgesetze und Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer
Für das Heimrecht sind die Länder zuständig. Das hat der Bundestag am 30.06.2006 im Rahmen seiner Entscheidung über die Föderalismusreform beschlossen. Baden-Württemberg
- Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG) vom 20. Mai 2014
Baden-Württemberg - WTPG Stand: 31.05.2014 - Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) vom 18. April 2011
Baden-Württemberg - LHeimBauVO Stand: 01.09.2011 - Ermessenslenkende Richtlinien zur Landesheimbauverordnung
Stand: Mai 2018
Ermessensrichtlinie zur LHeimBauVO
- Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz − PfleWoqG)
Inhalt:
mehr Transparenz für Leistungsqualität, Abbau Bürokratie, Einbeziehung neuer Wohnformen, unangemeldete Heimkontrollen
Bayern - PfleWoqG Stand: 01.08.2008; zuletzt geändert 24.07.2020 - Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
Inhalt:
Bauliche Mindestanforderungen
Bayern - AVPfleWoqG Stand: 01.09.2011; zuletzt geändert 22.12.2020
- Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz - WtG) vom 03.06.2010
Inhalt:
Es regelt die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen in Wohnformen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen.
Berlin - Wohnteilhabegesetz (WTG) Stand: 02.02.2018 - Verordnung über bauliche Anforderungen an Gebäude und Außenanlagen in stationären Einrichtungen nach dem Wohnteilhabegesetz
Berlin - Wohnteilhabe-Bauverordnung (WTG-BauV) Stand: 19.10.2013 - Verordnung über Personalanforderungen an Leistungserbringer in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz (Wohnteilhabe-Personalverordnung - WTG-PersV)
Berlin - Wohnteilhabe-Personalverordnung (WTG-PersV) Stand: 01.08.2011 - Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung (Wohnformen -Richtlinie Berlin) Anlage der VV TB Bln vom 10.07.2020
- Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG vom 08. Juli 2009
Inhalt:
Insbesondere ambulante und kleinteilige Versorgungsangebote werden gefördert, Qualität in Betreuung und Pflege sollen sichergestellt werden unter Wahrung der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte, neue Wohnformen werden berücksichtigt mit Entwicklungsmöglichkeiten, weitgehend flexible Handhabung (im Gegensatz zum bisherigen HeimG), Auskunfts- und Mitteilungspflichten, regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort (auch unter Mitwirkung von Bewohnern)
Brandenburg - Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) Stand: 01.01.2010 - Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung- SQV)
Inhalt:
Die Einrichtung muss baulich so ausgestattet sein, dass die Würde, die Privatsphäre und das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere inkrankheitsbedingten Krisensituationen und imSterben gewahrt bleiben. Wohnflächen und Ausstattung, Räume zur besonderen Nutzung
Brandenburg - Strukturqualitätsverordnung (SQV) Stand: 01.07.2010 - Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Krankenhäuser und Pflegeheime im Land Brandenburg (Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung - BbgKPBauV) vom 19.12.2006
- Brandenburgische Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung (Brandenburgische Wohnformen-Richtlinie - BbgWR) vom 24. Juli 2017
- Entscheidungshilfen zum Vollzug derBrandenburgischen Bauordnung
Stationäre Einrichtungen, die Aufgaben der Pflege oder Unterbringung für bestimmte Gruppen von Menschen erfüllen, sind unabhängig von der Art und Zahl der Nutzer Sonderbauten.
- Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG) vom 12.12.2017
Inhalt:
Verständliche Veröffentlichung von Prüfergebnissen, Auferlegung von Informationspflichten, Teilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Interessenvertretung durch Heimbewohner oder Externe
Bremen - Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) Stand: 20.10.2020
- Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer und betreuungsbedürftiger Menschen (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz - HmbWBG) vom 04.10.2018
Inhalt:
mehr Transparenz, mehr Qualität und mehr Verbraucherschutz für pflegebedürftige Menschen; gilt auch für ambulante Dienste, Wohngemeinschaften und Einrichtungen des Servicewohnens (z.B. Betreutes Wohnen)
Hamburg - Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualtitätsgesetz (HmbWBG) Stand: 04.10.2018 - Verordnung über bauliche Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen (Wohn und Betreuungsbauverordnung - WBBauVO)
Hamburg - Wohn und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) Stand: 01.03.2012
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