Lompat ke konten Lompat ke sidebar Lompat ke footer

Konnexitätsprinzip – KommunalWiki

Das Konnexitätsprinzip (Konnexität = Zusammenhang) ist ein Grundsatz im Staatsrecht, der besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. Die Instanz (Staatsebene), die für eine Aufgabe verantwortlich ist, ist auch für die Finanzierung zuständig. Vereinfacht wird dies oft ausgedrückt mit dem Satz "Wer bestellt, bezahlt". Grundsätzliches[Bearbeiten]

Im Grundgesetz ist das Konnexitätsprinzip in Art. 104a wie folgt formuliert: "(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. (2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben. (...)". Von Gemeinden wird hier nicht gesprochen, da diese im Grundgesetz als Teil der Länder gelten.

Nicht immer ist die Ebene, die eine Aufgabe gesetzlich verantwortet, mit derjenigen identisch, die sie ausführt. Daher wird zwischen zwei Formen des Konnexitätsprinzips unterschieden, je nachdem, ob die Konnexität an die Gesetzgebung ("Veranlassungskonnexität") oder an die Durchführung ("Ausführungskonnexität") gebunden wird. Marktorientierte ökonomische Theorien plädieren für die Ausführungskonnexität: Nur wenn die Ebene, die eine Aufgabe ausführt, auch die Kosten hierfür tragen muss, bestehe ein Anreiz für eine sparsame und effiziente Ausgestaltung. Dies Argument zieht jedoch dann nicht, wenn es keine oder nur geringe Spielräume für eine Beeinflussung der Kosten durch die ausführende Ebene gibt.

Aus kommunaler Sicht wird das Konnexitätsprinzip daher im Sinne der Veranlassungskonnexität diskutiert. Bund und Länder, so die langfristige Beobachtung, neigen dazu, neue Aufgaben zu schaffen und sie den Gemeinden aufzutragen, ohne für die Deckung der damit entstehenden Kosten zu sorgen. Jüngstes prominentes Beispiel hierfür ist die Einführung des Rechts auf einen Kitaplatz für unter 3jährige zum Stichtag thirteen.08.2013. Für die Kommunen in vielen Bundesländern ist die Erfüllung dieses Rechts durch Schaffung neuer Kita-Plätze mit erheblichen Kosten verbunden, die von Bund und Ländern nur teilweise getragen werden. Länder und Gemeinden[Bearbeiten]

Nachdem die Gemeinden und ihre Spitzenverbände lange für die gesetzliche Fixierung des Konnexitätsprinzips gestritten hatten, wurde es seit den 90er Jahren in die Verfassungen aller Flächenländer aufgenommen. Dabei sind die Formulierungen unterschiedlich; einige Länder kennen ein "striktes Konnexitätsprinzip", wonach jede finanzielle Mehrbelastung auszugleichen ist. In anderen Länder gibt es nur ein "spouse and children Konnexitätsprinzip", d. h. sie bestimmen, dass sich bei finanziellen Belastungen durch neu übertragene Aufgaben der Landtag mit der Regelung der Kosten befassen muss. Gelegentlich enthält die Regelung weitere Einschränkungen, z. B. spricht die Landesverfassung in Niedersachsen von "erheblichen und notwendigen Kosten".

Ein gesetzlich verankertes Konnexitätsprinzip löst jedoch aus Sicht der Kommunen nicht alle Probleme:

  • Streit kann schon darüber entstehen, wie hoch die tatsächlich entstehenden Kosten sind.
  • Ebenso kann strittig sein, ob die Änderung von Standards bei bereits bestehenden Aufgaben, die zu höheren Kosten führt, als eine Aufgabenübertragung im Sinne des Konnexitätsprinzips zu verstehen ist. Ähnlich sieht es aus, wenn sich Bund oder Land aus einer ihrer Aufgaben zurückziehen und auf diese Weise bei den Kommunen zusätzliche Belastungen entstehen.
  • Zwischen Land und Kommunen bestehen viele parallele Finanzbeziehungen. Bei strikter Konnexität kann das Land versuchen, die zusätzlichen Kosten dadurch zu kompensieren, dass es andere Zuweisungen oder Zuschüsse reduziert.

Die Praxis hat immerhin gezeigt, dass ein in der Landesverfassung niedergelegtes Konnexitätsprinzip die Kommunen politisch und rechtlich unterstützt. Sie können damit argumentieren und ggf. klagen. Trotz bestehender Auslegungs- und Umgehungsspielräume hat die Konnexität die Position der Kommunen bei Aufgabenübertragungen gegenüber den Ländern gestärkt. Konnexitätsprinzip in den Länderverfassungen[Bearbeiten]

Posting Komentar untuk "Konnexitätsprinzip – KommunalWiki"