Niedersachsen und Corona: Warnstufen und Leitindikatoren | Portal Niedersachsen
Niedersachsen und Corona: Warnstufen und Leitindikatoren
Zur Beurteilung der Corona-Lage gibt es drei Warnstufen. Eine Warnstufe wird festgestellt, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ und mindestens ein weiterer Indikator den Wertebereich der entsprechenden Warnstufe erreicht. (§ 3 der Corona-Verordnung, gültig ab 24. November 2021)
Indikatoren
Leitindikator:
- Hospitalisierung (landesweite Kennzahl)
Indikatoren:
- Neuinfizierte (je Landkreis und kreisfreie Stadt)
- Intensivbetten (landesweite Kennzahl)
Der Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach den landesweiten Hospitalisierungsfällen mit Covid-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen (7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz). Ein Hospitalisierungsfall ist jede in Bezug auf eine Covid-19-Erkrankung in einem Krankenhaus aufgenommene Person. Die Fallzahl wird mittels des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth landesweit bestimmt.
Der Indikator „Neuinfizierte“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten mit Covid 19 im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Die 7-Tage-Inzidenz wird je Landkreis und kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt.
Der Indikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird auf Basis des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth landesweit ermittelt.
Vorschriften der Landesregierung:
Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 24. November 2021)
Warnstufenkonzept ab 24. November 2021
Presseinformation vom 23. November:
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQ - sortiert nach Themengebieten
Corona: die Lage in Niedersachsen
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der entsprechend umgesetzt.
Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 24.11.2021)
ist
mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
Die Zahlen steigen – wann kommt die nächste Warnstufe?
Der Leitindikator Hospitalisierung liegt seit 29.11.2021 den fünften Tag in Folge oberhalb des Schwellenwertes der zweiten Warnstufe. Damit wird nach § 3 (2) der Corona-VO ab Mittwoch, den 1. Dezember die Warnstufe 2 unter folgenden Bedingungen gelten:
- Die Warnstufe 2 ist nach § 3 (Abs. 2) in den niedersächsischen Regionen durch die Kommune durch Allgemeinverfügung festzustellen, wenn die regionale Inzidenz „Neuinfizierte“ ebenfalls an fünf aufeinander folgenden Tagen über den Wert von one hundred liegt.
- Dies wird nahezu in allen Kommunen von Niedersachsen der Fall sein!
Hiervon nicht betroffen sind derzeit nur noch wenige Landkreise (Heidekreis, Holzminden und Nienburg sowie die Städte Osnabrück und Wilhelmshaven), die noch nicht fünf Tage in Folge den Wert a hundred überschritten haben.
In der Warnstufe 2 wird dabei vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis) unseren Alltag bestimmen.
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Hinweis zu unterschiedlichen Werten in der Öffentlichkeit bei der Hospitalisierungsrate Niedersachsen und Änderung beim Indikator "Intensivbetten":
Hospitalisierungsinzidenz – Leitindikator
Sie bildet alle Neuaufnahmen von COVID-Patientinnen und –Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern seasoned one hundred.000 Einwohnerinnen und -Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ab.
Alle niedersächsischen Krankenhäuser melden über das IVENA-System täglich die Anzahl der mit COVID neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten. Dabei spielt es keine Rolle, wann sich diese Patientinnen und Patienten mit dem Virus infiziert haben.
Um den Wert der Hospitalisierungsinzidenz zu berechnen, wird die Zahl aller Neuaufnahmen der vergangenen sieben Tage addiert und auf die Quote pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner umgerechnet. Dadurch ergibt sich ein guter Überblick über die Belastung der Krankenhäuser insgesamt.
Das RKI legt bei seiner Berechnung hingegen ausschließlich die Zahl der Personen zugrunde, die sich in den vergangenen sieben Tage neu mit COVID-19 infiziert haben und die nach den Daten der Gesundheitsämter in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund werden auch weiterhin die Maßnahmen der Landesregierung im Kampf gegen die Pandemie auf diesen Wert begründet.
Intensivbetten-Kapazität
Der Berechnungswert für die Intensivbetten-Kapazität muss auf 2.350 (statt 2.424) verringert werden. Grund für die Verringerung ist auch in Niedersachsen eine insgesamt angespannte Personalsituation in den Kliniken.
Diese Verringerung wirkt sich auf die Berechnung des Indikators „Intensivbettenbelegung“ aus.
Er wird mit Inkrafttreten der Verordnung am 24.eleven.2021 nach oben gehen.
Am 23.eleven.2021 waren um 09 Uhr 188 Patientinnen und Patienten auf Intensivstation
Mit adjust Kapazität: 188/2.424 = 7,eight %
Die Zahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der maximal betreibbaren Intensivbetten in niedersächsischen Krankenhäusern, die im Realbetrieb grundsätzlich mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zu erreichen wären. Grundlage sind die Rückmeldungen der Krankenhäuser. Für den Betrieb der Intensivbetten muss in den Kliniken neben der technischen Ausstattung auch das entsprechende Personal einsatzbereit sein.
Das Divi-Intensivregister gibt die Zahl der Intensivbetten an, die tagesaktuell maximal betreibbar sind.
Um 2.350 betreibbare Betten zu ermöglichen, müssten in der Praxis elektive Eingriffe eingeschränkt und zurückgefahren werden.
Entsprechende Vorkehrungen trifft die Landesregierung aktuell.
Mit der zugrunde gelegten Höchstkapazität von 2.350 Betten trägt die Landesregierung in Rücksprache mit den Kliniken der Tatsache Rechnung, dass sich die personelle Ausstattung der gesamten Notfallreserve im Extremfall problematisch gestalten könnte.
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Bildrechte: StKSystem der Warnstufen
IndikatorenWarnstufe 1
Warnstufe 2
Warnstufe 3
Leitindikator Hospitalisierung
7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle je 100.000 Einwohner)
Ebene: landesweit
bis max. 9
mehr als 9
Neuinfizierte
7-Tagesinzidenz (Fälle je a hundred.000 Einwohner)
Ebene: Landkreis/Kreisfreie Stadt
bis max. one hundred
mehr als a hundred
bis max. 200
mehr als 200
Intensivbetten
Anteil COVID-19-Erkrankter an Intensivbettenkapazität
Ebene: Belegung landesweitmehr als five %
bis max. 10%
bis max. 15%
mehr als
15 Prozent
Feststellen der Warnstufen
Leitindikator für die Feststellung der Warnstufen ist die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz mit neu aufgenommenen Covid-19-Erkrankten. Damit eine Warnstufe greift, muss zusätzlich einer der weiteren Indikatoren den Wertebereich erreichen.
Hospitalisierung und Intensivbetten
Erreichen der Leitindikator „Hospitalisierung“ und der Indikator „Intensivbetten“ an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wertebereich einer Warnstufe, stellt das Niedersächsische Gesundheitsministerium according to Allgemeinverfügung den Tag fest, an dem die entsprechende Warnstufe landesweit für Niedersachsen gilt. Die jeweilige Warnstufe tritt ab dem übernächsten Tag nach Ablauf des Fünftagesabschnitts in Kraft.
Hospitalisierung und Neuinfizierte
Erreichen der Leitindikator „Hospitalisierung“ und der Indikator „Neuinfizierte“ in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wertebereich einer Warnstufe, stellt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt in keeping with Allgemeinverfügung den Tag fest, an dem die entsprechende Warnstufe für den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt gilt. Die jeweilige Warnstufe tritt ab dem übernächsten Tag nach Ablauf des Fünftagesabschnitts in Kraft.
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