Aktuelles
Das sind die Themen der kommenden Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten. Im Mittelpunkt der Konferenz stehen Aufforderungen an Bundesregierung und Gesetzgeber zur Informationsfreiheit. Die Konferenz am 3. November 2021 tagt öffentlich.
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Zu besetzen ist eine Stelle als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) mit dem Aufgabenbereich Soziales im Referat three.
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Die Landesbeauftragte berichtet damit über ihre Tätigkeit sowie über Entwicklungen zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit.
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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 19. Mai einstimmig Bettina Gayk zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt.
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Wichtige Informationen und Entscheidungen für die Übermittlung von personenbezogen Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind aktualisiert worden: Der Europäische Datenschutzausschuss hat Empfehlungen in der Folge des „Schrems II“-Urteils überarbeitet (Version 2.zero). Die Europäische Kommission hat neue Standardvertragsklauseln erlassen.
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Die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer deutscher Länder haben die Webseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Drittdiensten untersucht. Insgesamt wurden auf Basis eines gemeinsamen Prüfkatalogs 49 Webangebote in elf Ländern geprüft. Schwerpunkt dabei war das Nutzertracking zu Werbezwecken. Die meisten der geprüften Webseiten entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken.
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Die Datenschutzkonferenz hat sich in ihrer one zero one. Sitzung zentral mit dem Einsatz digitaler Kontaktnachverfolgungssysteme befasst und die datenschutzrechtlichen Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb erläutert.
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Die Landesbeauftragte informiert über datenschutzrechtliche Grundsätze, Voraussetzungen und Grenzen bei der Durchführung von Coronaselbsttests an Schulen.
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Die Landesbeauftragte informiert über die Voraussetzungen zur Ermittlung von Fahrer*innen mittels Lichtbildabgleichs bei Ordnungswidrigkeiten
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Die Datenschutzkonferenz nimmt Stellung zu Luca und anderen Apps zur Kontaktnachverfolgung. Sie fordert dazu auf, praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten zu verbinden.
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Eine Vielzahl von Stellen in NRW ist von den Sicherheitslücken in Microsoft Exchange Produkten betroffen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die betroffene Systeme vor einem unbefugten Zugriff zu schützen und die Sicherheitslücken zu schließen.
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Die Landesbeauftragte informiert über die nunmehr gesetzlich geregelte Unzulässigkeit des Zugriffs auf Corona-Kontaktlisten zur Aufklärung von Straftaten.
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Die Landesbeauftragte informiert über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Schulen. Aktuell geht es um die Befreiung von der Maskenpflicht sowie um den Nachweis ausreichenden Masernschutzes.
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Mit einer Broschüre informiert die Landesbeauftragte über Informationsfreiheitsansprüche in Nordrhein-Westfalen.
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Hier finden Sie aktuelle Hinweise zur Corona-Pandemie und Datenschutz. UPDATE 18.03.2021 FAQs zu Fragen und Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Corona-Infektionen
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DIESER BEITRAG IST NICHT MEHR AKTUELL! Die Landesbeauftragte informiert über die Zulässigkeit des Zugriffs auf Corona-Kontaktlisten zur Aufklärung von Straftaten.
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Die Landesbeauftragte stellt zur Unterstützung bei der Antragstellung von Verhaltensregeln ein Antragsformular sowie eine Checkliste für die Genehmigungsvoraussetzungen bereit.
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Seit Einführung der Kontaktdatenerfassung nach der Coronaschutzverordnung NRW haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bei der Landebeauftragten beschwert. Um über den Einzelfall hinaus zu sensibilisieren, wurden stichprobenmäßig 30 Gastronomie- und Friseurbetriebe in verschiedenen Regionen des Landes geprüft. Erhebliche Verstöße wurden nicht festgestellt.
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Die Datenschutzkonferenz gibt mit in einer Orientierungshilfe Hinweise zu allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sowie zur Videoüberwachung in besonderen Fallkonstellationen – insbesondere Überwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft und in der Gastronomie. Die Orientierungshilfe enthält zudem Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild sowie einem vollständigen Informationsblatt.
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Die Landesbeauftrage gibt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für das Speichern und Löschen von Daten nach dem Polizeigesetz NRW und zum Auskunftsrecht betroffener Personen.
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Die Datenschutzkonferenz sieht mit dem Urteil die Datenschutzgrundrechte der Bürger und Bürgerinnen in der Europäischen Union gestärkt. Für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und andere Drittländer gibt die Datenschutzkonferenz eine erste Einschätzung der Auswirkungen.
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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlicht Antworten auf Fragen zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Beschluss über den EU-US-Datenschutzschild.
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